Ob bei der Planung, der Bauausführung oder der späteren Nutzung eines Hauses: Wer keine unliebsamen Überraschungen erleben will sollte immer auf »Nummer Sicher« gehen. Vermeintliche »Schnäppchen« können oft teuer werden!

Ob Sie einen Neubau, einen Umbau oder eine Renovierung planen: Es gilt wie vor allen Geldausgaben und Investitionen die eiserne Regel: Informieren Sie sich ausführlich über die verschiedensten Angebote, was sie konkret beinhalten und welche Zusatzkosten unter Umständen noch auf Sie zu kommen können. Wird schon in der Werbung ein Termindruck erzeugt – »Dieses Angebot gilt nur noch bis Mitternacht!« – ist besondere Vorsicht geboten.

Je größer das Projekt, desto mehr Zeit und auch Geld sollten in dieser Phase investiert werden. Eine zweistündige kostenpflichtige Fachberatung mag zwar dem einen oder anderen »unnötig« erscheinen – doch sie kann oft vor einem viel größeren Schaden bewahren. Welcher Laie kennt sich beispielsweise ausreichend im Architekten- und Baurecht aus?

Auch ein genauer, fachkundiger Blick in Bebauungs- und Flächennutzungspläne sollte selbstverständlich sein: Was kann in meiner Nachbarschaft noch gebaut werden? Eine Straßenbahntrasse, eine Kneipe, ein vielgeschossiger Komplex, ein Sportplatz? Baue bzw. kaufe ich in einem Mischgebiet oder in einem denkmalgeschützten Bereich? Was kann das für mich bedeuten? Gibt es Auflagen, die meinen Plänen eventuell nicht korrespondieren? Stellen Sie Fragen, bis Sie wirklich alles verstanden haben. Ein »Ich habe ja nicht gewusst, dass …..« ist bei späteren Auseinandersetzungen kein schlagendes Argument.

Renovieren & Restaurieren

Ähnliches gilt, wenn ich meinen alten Teppich, den geerbten Schrank oder ein anderes liebgewonnenes Einrichtungsstück »generalüberholen« lassen möchte. Auf den ersten Blick lesen sich alle Handzettel, die man im Briefkasten findet, Werbeeinblendungen im Internet und Zeitungsinserate gut. Also gleich los und den billigsten Anbieter auswählen? Fragen Sie lieber erst im Bekanntenkreis, googeln Sie im Netz nach Erfahrungsberichten und überlegen Sie, welche Vorteile ein in der Region ansässiger Betrieb anbieten kann. »Ich kenne da jemand, der macht das privat für die Hälfte« klingt zwar ganz gut – aber für »Fusch« ist dann später keiner verantwortlich zu machen – und auch die Hälfte noch viel zu viel.

Wohin mit den Wertsachen?

Man muss nicht Dagobert Duck sein, um sich für einen Tresor zu interessieren. Natürlich gibt es heute die verschiedensten Methoden, ein Haus gegen Einbrecher abzusichern – aber ein Restrisiko gibt es immer. Auch bei einem Zimmerbrand können wichtige, kostbare oder unersetzliche Dinge vernichtet werden: Schmuck, Dokumente, die wertvollsten Exemplare der Briefmarken- oder Münzsammlung, die externe Festplatte mit den zu schützenden Daten – alles das findet Platz in einem Safe. Es gibt auf dem Markt eine große Auswahl, die nach verschiedenen Sicherheitsklassen und -stufen (Aufbruchsschutz, Brandschutz) gestaffelt ist. Auch hier ist Expertenrat unabdingbar: Was reicht für meinen Haushalt aus, wie muss ich den Tresor befestigen bzw. verankern und was sagt meine Versicherung dazu?

Die Kanzlei GBKG…

(Graffert Baur Kern Großmann) beschäftigt sich u.a. schwerpunktmäßig mit dem Bereich des Baurechts. Sowohl Frau Rechtsanwältin Daniela Großmann, als auch Herr Rechtsanwalt Wolfgang Baur sind jeweils Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht und sind sowohl im Bereich des privaten Baurechts, als auch im Bereich des öffentlichen Baurechts seit vielen Jahren anwaltlich tätig.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Prüfung von Grundstückskaufverträgen und Bauverträgen aller Art.
Der Erwerb einer Immobilie stellt für viele eine einmalige Lebensinvestition dar. Umso wichtiger ist es, den Vertrag so zu gestalten, dass es später zu keinen rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Der Vertrag über den Erwerb einer neu errichteten Eigentumswohnung von einem Bauträger sollte nur dann unterschrieben werden, wenn folgende Fragen geklärt sind:

  1. Ist die geschuldete Leistung in der Baubeschreibung korrekt beschrieben?
  2. Sind die Zahlungsmodalitäten, insbesondere der Ratenzahlungsplan, zutreffend ausgestaltet?
  3. Enthält der Vertrag ausreichende Regelungen zur Bauzeit, z.B. Fristen und Vertragsstrafe?
  4. Wie ist die Abnahme der Bauleistung im Vertrag geregelt?
  5. Sind die Regelungen bezüglich etwaiger Mängelansprüche korrekt und vollständig?
  6. Hat der Bauträger aller geschuldeten Sicherheiten (z.B. Bürgschaften) gestellt?

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die Prüfung von Bauverträgen aller Art, Abwehr oder Geltendmachung von Ansprüchen wegen Baumängeln sowie anwaltliche Interessenvertretung in selbständigen Beweisverfahren und in Bauprozessen.
Des Weiteren sind wir auch schwerpunktmäßig im Bereich des sogenannten öffentlichen Baunachbarrechts tätig. Dieser Bereich umfasst die Erteilung von Baugenehmigungen oder die Abwehr von Bauvorhaben durch Nachbarn.

Gerlich Tresore

Mit unserer über 150 jährigen Erfahrung im Geldschrank- und Tresorbau sind wir sicher, Ihren Anforderungen und Wünschen gerecht zu werden und den entsprechenden Tresor in unserem Produktportfolio zu haben. Sollten Sie nicht fündig werden, sprechen Sie uns an. Wir konstruieren und fertigen für Sie auch Sonderlösungen jeder Art.

Besitzen Sie bereits einen Tresor und es stellen sich Schwierigkeiten ein, wie z.B. Schlossprobleme, Umtransporte und dergleichen stehen wir auch hier mit unserem Know-how und unserer Erfahrung zur Verfügung. (Info: www.gerlich-tresorbau.de)

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